Die
gesetzlichen Änderungen des 1. und 2. Gesetzes "Moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt" haben in der Bevölkerung ein großes Interesse und einen
hohen Informationsbedarf hervorgerufen.
Seit dem 7. März 2003 gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeit für fünf
Monate befristet eine bundesweit einheitliche Informations-Hotline. Sie ist
über die Rufnummer 01805-2200 (12 Cent pro Minute im Festnetz) zu erreichen. Besetzt ist sie durchgehend von Montag bis Sonntag von 07.00 - 22.00 Uhr.
Die Hotline informiert zu den Themen:
- Ich-AG (Existenzgründungszuschuss § 421I SGBIII)
- Job to Job (Frühzeitige Arbeitssuche/Aktivzeit § 37 SGBIII)
- PSA (Personal-Service-Agenturen § 37c SGBIII)
- Mini-Jobs (Geringfügige Beschäftigung SGB IV - VI)
- Ältere (Eingliederung Älterer §§ 421j, 421k SGBIII und § 14 TzBfG)
Weitere Informationen finden Sie hier: