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Stand: 8. November 2001, 18:00 / 31.3.01 / 27.12.00

Freiheit, ein Gebot von Moral?

Freiheit ist nicht herzustellen; Freiheit ist nicht einzurichten; Freiheit kann nicht zugeteilt werden; Freiheit entrinnt den Gestaltern. Menschen sind nämlich inhärent frei; ob sich der Einzelne frei fühlt , ist die bewegende Frage.

Kann der Einzelne etwas für das Freiheitsgefühl des Anderen tun? Können Menschen etwas für das Freiheitsgefühl anderer Menschen tun? Die Antwort, im Dienste der Menschenwürde, lautet: „Tausendfach nein“. Aber der Einzelne ist in der Lage Handlungen, etwa Ausbeuten oder Demütigen, die das Freiheitsgefühl des Anderen verletzen, zu erkennen und damit zu unterlassen. Ansonsten muss der Sehende dem Strauchelnden, erst recht dem Gestrauchelten die Hand reichen. Hinsehen ist Verantwortung. So wird die Welt um vieles friedlicher.

Verantwortung des Einzelnen ist also gefragt - weit jenseits von Strafrecht, von Gewohnheitsrecht oder anderen Verabredungen. Nur der Einzelne kann Sorge für die Gefahr von Ausbeutung oder Demütigung Anderer tragen, ggf. sogar verzichten können. Das Gewissen des Einzelnen ist ein Gericht. So kommt Leidenschaft vielfältig ins Spiel; die allerdings will kein Gericht verbieten.

Einzige Sinngebung der Gesellschaft sind Menschen, die Freiheit fühlen können. Diese Freiheit des Einzelnen muss jedoch mit der Freiheit der heutigen und der späteren Menschen verträglich sein. Der Kompromiss zwischen individueller Freiheit und der Freiheit des je Anderen ist im, auslegungsfähigen, Gesellschaftsvertrag vereinbart.

8.11.01: Aber Rigorismus, gar liberaler Fundamentalismus sollen im Liberalen Tagebuch keine Flughoheit erhalten. Die Idee beruht auf der Buchbesprechung von Harald Loch im KStA 8.11.01, S. 9, Sp. 6. Loch mokiert sich zu Recht über “Zeit zu handeln ...” von Ulrich Wickert. So funktionieren gedankliche Netzwerke. Schöne Erfahrung. Die Arbeit freilich, ist noch zu leisten.

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